Häufige Fragen

Inhalt, Ziel und Beteiligte

  • Wer sind die Beteiligten an der Gebietsentwicklung Sisslerfeld?

    An der Gebietsentwicklung Sisslerfeld beteiligen sich aktiv von Schweizer Seite die vier Standortgemeinden Eiken, Münchwilen, Sisseln und Stein, sowie der Planungsverband Fricktal Regio und der Kanton Aargau. Von Deutscher Seite beteiligten sich die Stadt Bad Säckingen und der Regionalverband Hochrhein-Bodensee. Darüber hinaus werden weitere Stakeholder in den Prozess eingebunden.

  • Was ist ein Letter of Intent (LOI)?

    Ein Letter of Intent (Kurz: «LOI») ist eine einvernehmliche Absichtserklärung zwischen mindestens zwei Parteien um gemeinsam ein Ziel zu erreichen. Im Letter of Intent wird das gemeinsame Ziel und oftmals auch die Vorgehensweise, um dieses Ziel zu erreichen, beschrieben.

  • Welchen Stellenwert hat die Absichtserklärung zwischen den Projektpartnern (Letter of Intent, LOI) in der Gebietsentwicklung Sisslerfeld?

    Im Rahmen des LOI zur Gebietsentwicklung Sisslerfeld bekunden die zentralen Projektpartner (Standortgemeinden, Kanton und Region) ihre gemeinsame Absicht in Bezug auf Zielstellung zur Entwicklung des Sisslerfelds. Darüber hinaus vereinbaren sie, wie sie in diesem Entwicklungsprozess zusammenarbeiten wollen.

  • Welche Branchen werden angestrebt im Sisslerfeld?

    Nebst der Pflege der bereits ansässigen Betriebe und Branchen sind vor allem Unternehmen interessant, die Synergieeffekte schaffen und nutzen.

    Bereits heute profitiert das lokale Gewerbe von der Nachfrage, die von den Grossunternehmen und deren Beschäftigten ausgehen.

    Die beabsichtigte Entwicklung bietet somit auch Potential für KMUs als Zulieferbetriebe oder Anbieter vor- und nachgelagerter Dienstleistungen und auch für Jungunternehmen und Institutionen der Hightech- und Innovationsförderung.

    Gemäss Letter of Intent (LOI) wird daher eine optimale Nutzung des Gebiets durch wertschöpfungsstarke, emissionsarme Betriebe mit einer hohen Arbeitsplatzdichte verfolgt. Damit sollen insbesondere die Wirtschaftsattraktivität, die Innovation und die Wettbewerbsfähigkeit des Kantons und der Region gefördert werden.

    Die entsprechenden Passagen im Richtplan sollen überprüft und nötigenfalls angepasst werden.

Planungsinstrumente

  • Was ist eine Testplanung?

    Die Testplanung ist ein informelles Planungsinstrument, bei welchem mehrere Fachplanungs- Teams über einen Zeitraum von mehreren Monaten Lösungsansätze erarbeiten, wie sich ein Gebiet bzw. Areal in Zukunft entwickeln könnte. Die Teams bestehen aus Spezialisten aus diversen Fachgebieten – darunter unter anderem Stadtplaner, Architekten, Soziologen, Landschaftsarchitekten, Ökonomen, Verkehrsplaner, Energiespezialisten, etc. Eine Testplanung charakterisiert sich als ein gemeinsamer Lernprozess mit offenem Ausgang, wobei unterschiedlichste Akteure seitens Kanton, Region, Standortgemeinden und weiteren Stakeholdern beteiligt werden. Nach Abschluss der Testplanung haben die Teams jeweils ein «Zielbild» einer möglichen Entwicklung erarbeitet. Aus diesen Zielbildern entsteht anschliessend ein abgestimmtes und detailliert beschriebenes «Synthesezielbild», als erste Grundlage für weitere Planungsprozesse.

  • Was ist ein regionaler Sachplan (rSP)?

    Der Regionale Sachplan (gemäss § 12a BauG) bietet den vier Standortgemeinden des Sisslerfelds die Möglichkeit, überkommunale und regionale Fragestellungen zu erfassen, abzustimmen und die notwendigen Massnahmen behördenverbindlich festzulegen. Grundsätzlich steht zur gemeindeübergreifenden Abstimmung der kantonale Richtplan zur Verfügung. Jedoch weist dieser für das Gebiet Sisslerfeld ein zu grobes Raster auf. Der regionale Sachplan kann als ergänzendes Instrument des kantonalen Richtplans angesehen werden, welches den kantonalen Richtplan im Gebiet Sisslerfeld präzisiert und die notwendigen Verfahrensschritte stufengerecht behandelt. Dementsprechend kann der regionale Sachplan unterschiedliche Themen enthalten, bspw. Massnahmen der Agglomerationsprogramme (z.B. Fuss- und Veloverkehr), wirtschaftliche Entwicklungsgebiete (z.B. Festlegung von Industrie- und Gewerbeschwerpunkten), Verkehrsmassnahmen, Freizeitanlagen, Naherholungsgebiete, etc.

  • Was ist ein kantonaler Nutzungsplan?

    Der kantonale Nutzungsplan (kurz kNP) ist ein Planungsinstrument gemäss § 10 BauG. Der Grosse Rat kann ein kNP erlassen, soweit kantonale oder regionale Interessen es erfordern, namentlich zum Schutz von Landschaften, Gewässern, Baudenkmälern und archäologischen Hinterlassenschaften, Gebäuden oder Anlagen, zur längerfristigen Festlegung von Abbaugebieten für Rohmaterialien wie Kies oder Kalkstein sowie zur Erstellung von öffentlichen Werken wie für den Verkehr, die Ver- und Entsorgung.

Zeitplan

  • Wie gliedert sich das Vorgehen der Gebietsentwicklung «ESP Sisslerfeld»?

    Die Planungsphase lässt sich in drei Hauptaufgaben aufteilen:

    1. Konkretisierung des Zielbilds für den ESP «Sisslerfeld» für den Zeithorizont 2040+ mittels Durchführung einer Testplanung.
    2. Erarbeitung der erforderlichen Planungsinstrumente (regionaler Sachplan, Richtplan, zweckmässige [Sonder-]Nutzungsplanungen/kantonaler Nutzungsplan, allenfalls Landumlegungen usw.) gestützt auf die Ergebnisse der Testplanung.
    3. Übergabe des Gebiets «Sisslerfeld» an den «Markt» und/oder eine/mehrere Development-Gesellschaften (Planungspflicht der öffentlichen Hand ist erfüllt).
  • Wie sieht der grobe Zeitplan aus?
    • 2019: Projektstart, Institutionalisierung der Organisation, Erarbeitung Testplanungsprogramm inkl. Einbezug Grundeigentümer und Öffentlichkeit
    • 2020/2021: Durchführung Testplanung mit Planungsphase sowie Synthese der Testplanungsergebnisse, inkl. Reflektion mit Grundeigentümern und Öffentlichkeit
    • 2021-2024: Erarbeitung regionaler Sachplan (rSP)
    • seit 2022: Ausarbeitung der planungsrechtlichen Instrumente (Richtplan, Nutzungspläne Sondernutzungspläne, allenfalls Landumlegungen)
  • Wie geht es nach der Testplanung und Erarbeitung des regionalen Sachplans (rSP) weiter?

    Nachdem die Ergebnisse der Testplanung konsolidiert in einen regionalen Sachplan überführt worden sind, wird auf dieser Basis neben der Ausarbeitung weiterer planungsrechtlicher Instrumente, eine Überarbeitung der Bau- und Nutzungsordnung (BNO) der vier Gemeinden gestartet. An dieser Stelle übernehmen die Gemeinden mit der Unterstützung vom Kanton eine Führungsrolle. Die konkreten Schritte müssen frühzeitig angedacht werden. Auch hier ist ein koordiniertes Vorgehen zwischen den Projektpartnern anzustreben.

Finanzierung

  • Wer finanziert bzw. was kostet die Gebietsentwicklung die Gemeinden?

    Der Grosse Rat hat finanzielle Mittel für den Zeitraum 2019 bis 2021 für die Gebietsentwicklung «ESP Sisslerfeld» genehmigt (Phase Testplanung). Auch im Zuge der behördenverbindlichen Planung (Erarbeitung regionaler Sachplan) verpflichtet sich der Kanton von 2021 bis 2024 die zentralen Arbeiten zu finanzieren und die Koordination / Federführung zu übernehmen.

    Es ist davon auszugehen, dass diese Finanzierung durch den Kanton nicht ausreichen wird, um den Prozess über alle Phasen abzuschliessen. Daher beteiligen sich die Standortgemeinden (Stein, Münchwilen, Eiken, Sisseln) auf Basis der Absichtserklärung (Letter of Intent) seit Beginn der Testplanung an der Mitfinanzierung des Prozesses.

  • Was kostet die Gebietsentwicklung die Grundeigentümer?

    Zurzeit finanziert der Kanton mit einer Kostenbeteiligung der Standortgemeinden die Gebietsentwicklung «ESP Sisslerfeld».

    Die Gemeinden – als kommunale Planungsträgerinnen – haben sich gemäss der Absichtserklärung dazu verpflichtet, die notwendigen planungsrechtlichen und projektbezogenen Grundlagen und Abklärungen gemeinsam und regional abgestimmt zu erarbeiten. Dabei stellen sie sicher, dass sich die Grundeigentümerschaft praxisgemäss nach Massgabe ihrer Interessen an den (Nutzungs-)Planungskosten beteiligen (§ 34 Abs. 1bis BauG).

    Es darf insgesamt davon ausgegangen werden, dass die Gebietsentwicklung «ESP Sisslerfeld» im Ergebnis zu einer erheblichen Wertsteigerung des Baulands beiträgt.

Südspange

  • Was ist die «Südspange»?

    Die Südspange ist eine neue, kommunale Erschliessungsstrasse. Die Südspange schliesst im Osten an die Kantonsstrasse K295 (Laufenburgerstrasse) in Eiken an und verläuft südlich der Firma DSM via Geuerenstrasse bis zur Sisslerstrasse in Münchwilen. Die Südspange dient der Erschliessung des neuen Standorts der Firma Bachem im Gebiet südlich der Firma DSM für den MIV, den öV, den Fuss- und den Veloverkehr. Neben der Firma Bachem wird auch der neue regionale Freiverlad und das bestehende Holzheizkraftwerk über die Südspange erschlossen. Mit der Südspange kann der Verkehr der Bachem, des Freiverlads und des Holzheizkraftwerks rasch und direkt auf die Autobahn geführt werden.

    Für den motorisierten Individualverkehr ist die Südspange absichtlich nicht durchgängig befahrbar. Damit kann unerwünschter Ausweichverkehr vermieden werden. Für den öV und den Veloverkehr ist die Südspange hingegen durchgängig befahrbar und ermöglicht attraktive öV- und Veloverbindungen im Sisslerfeld. Davon profitiert insbesondere auch die neue Mittelschule in Stein.

    Weitere Informationen zur Südspange

  • Was regelt der kantonale Nutzungsplan “Südspange ESP Sisslerfeld”?

    Der kNP (siehe Absatz “Was ist ein kantonaler Nutzungsplan”) umfasst die Bestandteile A "Siedlungsgebiets-/Bauzonenumlagerung (Eiken)" und B "Erschliessung (Eiken, Münchwilen)". Der Teil A des kNP schafft die  nutzungsplanerische Grundlage, um die Realisierung der Südspange innerhalb der Bauzonen zu gewährleisten. Hierfür sind Ein- und Umzonungen erforderlich. Der Teil B des kNP sichert die Linienführung und Freihaltung des zukünftigen Strassentrassees der Südspange mittels Bau- und Strassenlinien.

Mitwirkung

  • Haben die Gemeinden auch etwas zu sagen bei der Gebietsentwicklung?

    Bei der Gebietsentwicklung «ESP Sisslerfeld» handelt es sich um eine Verbundaufgabe von Kanton, Region und Standortgemeinden. Dabei ist der Einbezug der Grundeigentümer der Arbeitsplatzzonen im Sisslerfeld und der Bevölkerung/Öffentlichkeit (inkl. süddeutsche Nachbargemeinde) zu gewährleisten.

    Die Projektorganisation ist dementsprechend aufgebaut. Alle «Stakeholder» sind darin vertreten oder mittels Foren/Anlässen bis hin zu Einzelgesprächen eingebunden. Zusätzlich gibt es einen Bevölkerungsbeirat, in welchem die Bevölkerung aller fünf Gemeinden einbezogen ist.

  • Kann sich die Bevölkerung auch zur Gebietsentwicklung äussern/einbringen?

    Die Bevölkerung wird zeit- und stufengerecht in die Gebietsentwicklung eingebunden. Für den Einbezug der Öffentlichkeit besteht ein Kommunikations- und Partizipationskonzept.

    Mit der Perspektive Sisslerfeld sowie den Inhalten auf dieser Website wird die Bevölkerung fortlaufend über den Prozessfortschritt der Gebietsentwicklung informiert und auf Partizipationsformate aufmerksam gemacht.

    Mit einem Forum am 21. Juni 2019 wurde ein erstes Partizipationsformat durchgeführt, was von ca. 70 Personen im Gemeindesaal Stein angenommen wurde. Im Sommer 2021 fand eine online Beteiligung zu den Testplanungsergebnissen statt. Auch in den darauffolgenden Jahren gab es verschiedene öffentliche Foren, um umfassend zum aktuellen Stand zu informieren, Anregungen aufzunehmen und die Bevölkerung im weiteren Prozess mitzunehmen. Foren fanden am 27. Januar, 29. März, 16. Juni sowie 25. Oktober 2022 sowie am 18. Oktober 2023 statt. Im Jahr 2024 ist ein Forum Sisslerfeld im Sommer geplant.

    Darüber hinaus konnte im Herbst 2021 ein Bevölkerungsbeirat mit Teilnehmenden aus allen 4 Standortgemeinden gegründet werden. Mit diesem «Sounding Board» werden die aktuellen Planungsstände und Fortschritte in der Gebietsentwicklung fortlaufend gespiegelt und Anregungen in den weiteren Prozess aufgenommen. Der Bevölkerungsbeirat wurde 2022 mit einer Delegation aus Bad Säckingen erweitert. Bis Ende 2023 haben 5 Sitzungen mit dem Bevölkerungsbeirat stattgefunden. Auch 2024 sind weitere Abstimmungssitzungen geplant.

    Alle Veranstaltungen finden Sie hier

  • Welche Pflichten haben sich die Gemeinden mit der Gebietsentwicklung auferlegt?

    Die an der Absichtserklärung (Letter of Intent) beteiligten Projektpartner (Kanton, Region und Gemeinden) erklären ihre feste Absicht, im Rahmen ihrer Möglichkeiten und Zuständigkeiten alles daran zu setzen, damit das «Sisslerfeld» im Sinne des kantonalen Richtplans und der regionalen und kommunalen Entwicklungsabsichten gemeinsam und unter Einbezug der Grundeigentümerschaft entwickelt, erschlossen und marktfähig gemacht werden kann.

    Die beteiligten Projektpartner sichern einander zu, die erforderlichen personellen Ressourcen und die vorhandenen Grundlagen für die Umsetzung der Absichtserklärung im Rahmen ihrer Möglichkeiten und Zuständigkeiten zur Verfügung zu stellen und die noch nötigen Grundlagen und Pläne zu erarbeiten.

    Die Gemeinden – als kommunale Planungsträgerinnen – verpflichten sich überdies, die notwendigen planungsrechtlichen und projektbezogenen Grundlagen und Abklärungen gemeinsam und regional abgestimmt zu erarbeiten. Die Gemeinden stellen sicher, dass sich die Grundeigentümerschaft praxisgemäss nach Massgabe ihrer Interessen an den Planungskosten beteiligen (§ 34 Abs. 1bis BauG).

Mitgestalten

  • Kann die Bevölkerung auch aktiv mitgestalten? Was ist «Unser Sisslerfeld»?

    Die Bevölkerung rund um das Sisslerfeld soll ihren Lebensraum mitgestalten können. Dazu wurde im Jahr 2022 ein Projektwettbewerb gestartet mit dem Titel “Unser Sisslerfeld”. Interessierte konnten Projektideen einreichen in den Themenfeldern “Bewegen & verbinden”, “Natur erleben” und “Begegnen & feiern”. Insgesamt wurden acht Projekte ausgewählt und sind derzeit in der Umsetzung begriffen. Sie haben eine kleine Anschubfinanzierung erhalten.

Verkehr

  • Was wird unternommen, damit der durch Firmenansiedlungen erzeugte Mehrverkehr nicht zu Staus auf den umliegenden Strassen führt?

    Das Sisslerfeld ist heute vor allem mit dem Auto gut erreichbar. In Zukunft soll es mehr und attraktivere Alternativen geben. Für Pendelnde sind gute Verbindungen mit dem öffentlichen Verkehr sowie gute Zugangswege zu den Haltestellen zentral. Erste Angebotsverbesserungen erfolgen bereits in den nächsten Jahren: Ende 2023 wird ein Schnellbus nach Laufenburg eingeführt sowie die Linie 143 von Stein-Säckingen nach Laufenburg zu einem Halbstundentakt verdichtet. Ab Dezember 2025 gibt es zusätzliche Interregio-Halte in Stein-Säckingen. Mit der Realisierung der Südspange wird zudem eine neue Buslinie von Stein-Säckingen via Sisslerfeld nach Frick verkehren. Neben dem öV-Angebot soll auch das Veloangebot deutlich ausgebaut, komfortabler und sicherer werden. Dadurch soll der Anteil der Fahrten, die mit dem öV oder dem Velo zurückgelegt werden, erhöht werden. Der Güterverkehr soll sofern möglich über die Bahn erfolgen. Der Güterverkehr, welcher nicht auf die Bahn verlagert werden kann, soll schnell und direkt auf das Autobahnnetz geführt werden.

  • Zusätzlicher Rheinübergang für motorisierte Fahrzeuge: Was ist im Sisslerfeld geplant?

    In den nächsten Jahren wird untersucht, ob und für welchen Verkehr ein neuer Rheinübergang bei Sisseln sinnvoll ist. Erfahrungsgemäss dauert eine Realisierung über 20 Jahre und ist somit erst nach 2040 möglich. Die Testplanung hat gezeigt, dass und wie die geplante Entwicklung im Sisslerfeld bis 2040 auch ohne neue Strassenbrücke erfolgen kann.

  • Sind neue Strassen geplant?

    Es wird weitgehend auf neue Strassen verzichtet. Einzige Ausnahme ist die Südspange (siehe “Was ist die Südspange?”).

  • Jede Fahrt beginnt und endet auf einem Parkplatz. Was ist diesbezüglich geplant?

    Neue und, soweit sinnvoll, auch bestehende Parkierungsanlagen für Arbeitnehmende werden an geeigneten Orten, den sogenannten Scharnieren, konzentriert. Ab dort erschliessen qualitativ hochstehende Fusswege die einzelnen Areale.

  • Ist eine S-Bahnstation im Sisslerfeld geplant?

    Eine zusätzliche Haltestelle hat weitreichende Auswirkungen auf die Infrastruktur und erfordert den Einsatz zusätzlicher Zugskompositionen. Die Testplanung hat gezeigt, dass für eine zusätzliche Haltestelle im Südteil des Sisslerfelds zu wenig Potenzial besteht. Mit den jetzt angedachten öV-Korridoren mit Bus-Erschliessung kann deutlich flexibler auf unterschiedliche künftige Entwicklungen beim Nutzungsmix reagiert werden. Bis zum Planungshorizont 2040 wird die Entwicklung ohne zusätzliche Bahnhaltestelle vorangetrieben.

  • Wurden in der Testplanung auch innovative bzw. neue Konzepte im Bereich Verkehr / Mobilität untersucht (z.B. Seilbahn, U-Bahn etc.)?

    In der Testplanung wurden solche Ansätze geprüft, aber in einer frühen Phase wieder verworfen. Trams oder eine U-Bahn sind sehr teuer und haben im Sisslerfeld zu wenig Potenzial. Seilbahnen erschliessen nur einzelne Orte und nicht ein ganzes Gebiet. Zudem sind Seilbahnen schwierig in die flache Landschaft einzubetten. Das Potential einer Hochbahn / Seilbahn wurde in der Zwischenzeit weiter untersucht. Das durchaus vorhandene Potenzial kann nur genutzt werden, wenn das Parkplatzangebot rigoros gekürzt und dadurch die Nutzung alternativer Verkehrsmittel zum Auto aktiv unterstützt wird. Solche Grundlagen sind in den Bau- und Zonenordnungen zu verankern. Zudem stellt die Finanzierung eines solchen Angebots eine grosse Hürde dar.

  • Was ist in den Ortszentren (Ortsdurchfahrten) geplant?

    Ortsdurchfahrten wie beispielsweise die Schaffhauserstrasse in Stein oder die Hauptstrasse in Eiken müssen auch künftig ihre Funktion als Kantonsstrasse erfüllen können. Sie sollen aber auch zu einem attraktiven Raum für die sich dort aufhaltenden Menschen werden und Platz für die verschiedenen Mobilitätsbedürfnisse bieten. Dies gelingt durch eine Umgestaltung des Strassenraums und, soweit möglich, eine Neuverteilung der Strassen- und angrenzenden öffentlichen Flächen.

Weitere Themen (Baugesuche, Planungsanliegen, Ansiedlung, Landkauf, Medien, Fusion…)

  • Ab wann ist das Sisslerfeld bereit für eine Entwicklung?

    Nach Abschluss der Testplanung wurde das konsolidierte Testplanungsergebnis (Synthese) stufengerecht in behördenverbindliche Planungen (regionaler Sachplan) überführt. Erste Entwürfe dieser Planungen wurden über die Perspektive Nr. 5 im Herbst 2022 kommuniziert. Parallel dazu wurde die Anpassung der grundeigentümerverbindlichen Planungsinstrumente auf die neuen übergeordneten Planungsziele gestartet. Hier ist ein etappiertes Vorgehen denkbar. Sobald diese Anpassung abgeschlossen ist, steht das Sisslerfeld umfassend für die Gebietsentwicklung bereit. Zwischenzeitlich sind – wie bereits heute (siehe dazu die nachfolgenden Fragen/Antworten) – Entwicklungen im Sisslerfeld möglich, soweit die Ziele der Gebietsentwicklung dadurch nicht negativ präjudiziert werden.