An der Gebietsentwicklung Sisslerfeld beteiligen sich aktiv von Schweizer Seite die vier Standortgemeinden Eiken, Münchwilen, Sisseln und Stein, sowie der Planungsverband Fricktal Regio und der Kanton Aargau. Von Deutscher Seite beteiligten sich die Stadt Bad Säckingen und der Regionalverband Hochrhein-Bodensee. Darüber hinaus werden weitere Stakeholder in den Prozess eingebunden.
Ein Letter of Intent (Kurz: «LOI») ist eine einvernehmliche Absichtserklärung zwischen mindestens zwei Parteien um gemeinsam ein Ziel zu erreichen. Im Letter of Intent wird das gemeinsame Ziel und oftmals auch die Vorgehensweise, um dieses Ziel zu erreichen, beschrieben.
Im Rahmen des LOI zur Gebietsentwicklung Sisslerfeld bekunden die zentralen Projektpartner (Standortgemeinden, Kanton und Region) ihre gemeinsame Absicht in Bezug auf Zielstellung zur Entwicklung des Sisslerfelds. Darüber hinaus vereinbaren sie, wie sie in diesem Entwicklungsprozess zusammenarbeiten wollen.
Nebst der Pflege der bereits ansässigen Betriebe und Branchen sind vor allem Unternehmen interessant, die Synergieeffekte schaffen und nutzen.
Bereits heute profitiert das lokale Gewerbe von der Nachfrage, die von den Grossunternehmen und deren Beschäftigten ausgehen.
Die beabsichtigte Entwicklung bietet somit auch Potential für KMUs als Zulieferbetriebe oder Anbieter vor- und nachgelagerter Dienstleistungen und auch für Jungunternehmen und Institutionen der Hightech- und Innovationsförderung.
Gemäss Letter of Intent (LOI) wird daher eine optimale Nutzung des Gebiets durch wertschöpfungsstarke, emissionsarme Betriebe mit einer hohen Arbeitsplatzdichte verfolgt. Damit sollen insbesondere die Wirtschaftsattraktivität, die Innovation und die Wettbewerbsfähigkeit des Kantons und der Region gefördert werden.
Die entsprechenden Passagen im Richtplan sollen überprüft und nötigenfalls angepasst werden.
Die Testplanung ist ein informelles Planungsinstrument, bei welchem mehrere Fachplanungs- Teams über einen Zeitraum von mehreren Monaten Lösungsansätze erarbeiten, wie sich ein Gebiet bzw. Areal in Zukunft entwickeln könnte. Die Teams bestehen aus Spezialisten aus diversen Fachgebieten – darunter unter anderem Stadtplaner, Architekten, Soziologen, Landschaftsarchitekten, Ökonomen, Verkehrsplaner, Energiespezialisten, etc. Eine Testplanung charakterisiert sich als ein gemeinsamer Lernprozess mit offenem Ausgang, wobei unterschiedlichste Akteure seitens Kanton, Region, Standortgemeinden und weiteren Stakeholdern beteiligt werden. Nach Abschluss der Testplanung haben die Teams jeweils ein «Zielbild» einer möglichen Entwicklung erarbeitet. Aus diesen Zielbildern entsteht anschliessend ein abgestimmtes und detailliert beschriebenes «Synthesezielbild», als erste Grundlage für weitere Planungsprozesse.
Der Regionale Sachplan (gemäss § 12a BauG) bietet den vier Standortgemeinden des Sisslerfelds die Möglichkeit, überkommunale und regionale Fragestellungen zu erfassen, abzustimmen und die notwendigen Massnahmen behördenverbindlich festzulegen. Grundsätzlich steht zur gemeindeübergreifenden Abstimmung der kantonale Richtplan zur Verfügung. Jedoch weist dieser für das Gebiet Sisslerfeld ein zu grobes Raster auf. Der regionale Sachplan kann als ergänzendes Instrument des kantonalen Richtplans angesehen werden, welches den kantonalen Richtplan im Gebiet Sisslerfeld präzisiert und die notwendigen Verfahrensschritte stufengerecht behandelt. Dementsprechend kann der regionale Sachplan unterschiedliche Themen enthalten, bspw. Massnahmen der Agglomerationsprogramme (z.B. Fuss- und Veloverkehr), wirtschaftliche Entwicklungsgebiete (z.B. Festlegung von Industrie- und Gewerbeschwerpunkten), Verkehrsmassnahmen, Freizeitanlagen, Naherholungsgebiete, etc.
Der kantonale Nutzungsplan (kurz kNP) ist ein Planungsinstrument gemäss § 10 BauG. Der Grosse Rat kann ein kNP erlassen, soweit kantonale oder regionale Interessen es erfordern, namentlich zum Schutz von Landschaften, Gewässern, Baudenkmälern und archäologischen Hinterlassenschaften, Gebäuden oder Anlagen, zur längerfristigen Festlegung von Abbaugebieten für Rohmaterialien wie Kies oder Kalkstein sowie zur Erstellung von öffentlichen Werken wie für den Verkehr, die Ver- und Entsorgung.
Die Planungsphase lässt sich in drei Hauptaufgaben aufteilen:
Nachdem die Ergebnisse der Testplanung konsolidiert in einen regionalen Sachplan überführt worden sind, wird auf dieser Basis neben der Ausarbeitung weiterer planungsrechtlicher Instrumente, eine Überarbeitung der Bau- und Nutzungsordnung (BNO) der vier Gemeinden gestartet. An dieser Stelle übernehmen die Gemeinden mit der Unterstützung vom Kanton eine Führungsrolle. Die konkreten Schritte müssen frühzeitig angedacht werden. Auch hier ist ein koordiniertes Vorgehen zwischen den Projektpartnern anzustreben.
Der Grosse Rat hat finanzielle Mittel für den Zeitraum 2019 bis 2021 für die Gebietsentwicklung «ESP Sisslerfeld» genehmigt (Phase Testplanung). Auch im Zuge der behördenverbindlichen Planung (Erarbeitung regionaler Sachplan) verpflichtet sich der Kanton von 2021 bis 2024 die zentralen Arbeiten zu finanzieren und die Koordination / Federführung zu übernehmen.
Es ist davon auszugehen, dass diese Finanzierung durch den Kanton nicht ausreichen wird, um den Prozess über alle Phasen abzuschliessen. Daher beteiligen sich die Standortgemeinden (Stein, Münchwilen, Eiken, Sisseln) auf Basis der Absichtserklärung (Letter of Intent) seit Beginn der Testplanung an der Mitfinanzierung des Prozesses.
Zurzeit finanziert der Kanton mit einer Kostenbeteiligung der Standortgemeinden die Gebietsentwicklung «ESP Sisslerfeld».
Die Gemeinden – als kommunale Planungsträgerinnen – haben sich gemäss der Absichtserklärung dazu verpflichtet, die notwendigen planungsrechtlichen und projektbezogenen Grundlagen und Abklärungen gemeinsam und regional abgestimmt zu erarbeiten. Dabei stellen sie sicher, dass sich die Grundeigentümerschaft praxisgemäss nach Massgabe ihrer Interessen an den (Nutzungs-)Planungskosten beteiligen (§ 34 Abs. 1bis BauG).
Es darf insgesamt davon ausgegangen werden, dass die Gebietsentwicklung «ESP Sisslerfeld» im Ergebnis zu einer erheblichen Wertsteigerung des Baulands beiträgt.
Die Südspange ist eine neue, kommunale Erschliessungsstrasse. Die Südspange schliesst im Osten an die Kantonsstrasse K295 (Laufenburgerstrasse) in Eiken an und verläuft südlich der Firma DSM via Geuerenstrasse bis zur Sisslerstrasse in Münchwilen. Die Südspange dient der Erschliessung des neuen Standorts der Firma Bachem im Gebiet südlich der Firma DSM für den MIV, den öV, den Fuss- und den Veloverkehr. Neben der Firma Bachem wird auch der neue regionale Freiverlad und das bestehende Holzheizkraftwerk über die Südspange erschlossen. Mit der Südspange kann der Verkehr der Bachem, des Freiverlads und des Holzheizkraftwerks rasch und direkt auf die Autobahn geführt werden.
Für den motorisierten Individualverkehr ist die Südspange absichtlich nicht durchgängig befahrbar. Damit kann unerwünschter Ausweichverkehr vermieden werden. Für den öV und den Veloverkehr ist die Südspange hingegen durchgängig befahrbar und ermöglicht attraktive öV- und Veloverbindungen im Sisslerfeld. Davon profitiert insbesondere auch die neue Mittelschule in Stein.
Der kNP (siehe Absatz “Was ist ein kantonaler Nutzungsplan”) umfasst die Bestandteile A "Siedlungsgebiets-/Bauzonenumlagerung (Eiken)" und B "Erschliessung (Eiken, Münchwilen)". Der Teil A des kNP schafft die nutzungsplanerische Grundlage, um die Realisierung der Südspange innerhalb der Bauzonen zu gewährleisten. Hierfür sind Ein- und Umzonungen erforderlich. Der Teil B des kNP sichert die Linienführung und Freihaltung des zukünftigen Strassentrassees der Südspange mittels Bau- und Strassenlinien. Der kNP wurde vom Grossen Rat am 16. Januar 2024 beschlossen und ist seit dem 29. Februar 2024 rechtskräftig.
Bei der Gebietsentwicklung «ESP Sisslerfeld» handelt es sich um eine Verbundaufgabe von Kanton, Region und Standortgemeinden. Dabei ist der Einbezug der Grundeigentümer der Arbeitsplatzzonen im Sisslerfeld und der Bevölkerung/Öffentlichkeit (inkl. süddeutsche Nachbargemeinde) zu gewährleisten.
Die Projektorganisation ist dementsprechend aufgebaut. Alle «Stakeholder» sind darin vertreten oder mittels Foren/Anlässen bis hin zu Einzelgesprächen eingebunden. Zusätzlich gibt es einen Bevölkerungsbeirat, in welchem die Bevölkerung aller fünf Gemeinden einbezogen ist.
Die Bevölkerung wird zeit- und stufengerecht in die Gebietsentwicklung eingebunden. Für den Einbezug der Öffentlichkeit besteht ein Kommunikations- und Partizipationskonzept.
Mit der Perspektive Sisslerfeld sowie den Inhalten auf dieser Website wird die Bevölkerung fortlaufend über den Prozessfortschritt der Gebietsentwicklung informiert und auf Partizipationsformate aufmerksam gemacht.
Mit einem Forum am 21. Juni 2019 wurde ein erstes Partizipationsformat durchgeführt, was von ca. 70 Personen im Gemeindesaal Stein angenommen wurde. Im Sommer 2021 fand eine online Beteiligung zu den Testplanungsergebnissen statt. Auch in den darauffolgenden Jahren gab es verschiedene öffentliche Foren, um umfassend zum aktuellen Stand zu informieren, Anregungen aufzunehmen und die Bevölkerung im weiteren Prozess mitzunehmen. Foren fanden am 27. Januar, 29. März, 16. Juni sowie 25. Oktober 2022 sowie am 18. Oktober 2023 und 18. Juni 2024 statt.
Darüber hinaus konnte im Herbst 2021 ein Bevölkerungsbeirat mit Teilnehmenden aus allen 4 Standortgemeinden gegründet werden. Mit diesem «Sounding Board» werden die aktuellen Planungsstände und Fortschritte in der Gebietsentwicklung fortlaufend gespiegelt und Anregungen in den weiteren Prozess aufgenommen. Der Bevölkerungsbeirat wurde 2022 mit einer Delegation aus Bad Säckingen erweitert. Bis Ende 2023 haben 5 Sitzungen mit dem Bevölkerungsbeirat stattgefunden. Auch 2024 sind weitere Abstimmungssitzungen geplant.
Die an der Absichtserklärung (Letter of Intent) beteiligten Projektpartner (Kanton, Region und Gemeinden) erklären ihre feste Absicht, im Rahmen ihrer Möglichkeiten und Zuständigkeiten alles daran zu setzen, damit das «Sisslerfeld» im Sinne des kantonalen Richtplans und der regionalen und kommunalen Entwicklungsabsichten gemeinsam und unter Einbezug der Grundeigentümerschaft entwickelt, erschlossen und marktfähig gemacht werden kann.
Die beteiligten Projektpartner sichern einander zu, die erforderlichen personellen Ressourcen und die vorhandenen Grundlagen für die Umsetzung der Absichtserklärung im Rahmen ihrer Möglichkeiten und Zuständigkeiten zur Verfügung zu stellen und die noch nötigen Grundlagen und Pläne zu erarbeiten.
Die Gemeinden – als kommunale Planungsträgerinnen – verpflichten sich überdies, die notwendigen planungsrechtlichen und projektbezogenen Grundlagen und Abklärungen gemeinsam und regional abgestimmt zu erarbeiten. Die Gemeinden stellen sicher, dass sich die Grundeigentümerschaft praxisgemäss nach Massgabe ihrer Interessen an den Planungskosten beteiligen (§ 34 Abs. 1bis BauG).
Die Bevölkerung rund um das Sisslerfeld soll ihren Lebensraum mitgestalten können. Dazu wurde im Jahr 2022 ein Projektwettbewerb gestartet mit dem Titel “Unser Sisslerfeld”. Interessierte konnten Projektideen einreichen in den Themenfeldern “Bewegen & verbinden”, “Natur erleben” und “Begegnen & feiern”. Insgesamt wurden acht Projekte ausgewählt und sind derzeit in der Umsetzung begriffen. Sie haben eine kleine Anschubfinanzierung erhalten.
Das Sisslerfeld ist heute vor allem mit dem Auto gut erreichbar. In Zukunft soll es mehr und attraktivere Alternativen geben. Für Pendelnde sind gute Verbindungen mit dem öffentlichen Verkehr sowie gute Zugangswege zu den Haltestellen zentral. Erste Angebotsverbesserungen erfolgen bereits in den nächsten Jahren: Ende 2023 wird ein Schnellbus nach Laufenburg eingeführt sowie die Linie 143 von Stein-Säckingen nach Laufenburg zu einem Halbstundentakt verdichtet. Ab Dezember 2025 gibt es zusätzliche Interregio-Halte in Stein-Säckingen. Mit der Realisierung der Südspange wird zudem eine neue Buslinie von Stein-Säckingen via Sisslerfeld nach Frick verkehren. Neben dem öV-Angebot soll auch das Veloangebot deutlich ausgebaut, komfortabler und sicherer werden. Dadurch soll der Anteil der Fahrten, die mit dem öV oder dem Velo zurückgelegt werden, erhöht werden. Der Güterverkehr soll sofern möglich über die Bahn erfolgen. Der Güterverkehr, welcher nicht auf die Bahn verlagert werden kann, soll schnell und direkt auf das Autobahnnetz geführt werden.
In den nächsten Jahren wird untersucht, ob und für welchen Verkehr ein neuer Rheinübergang bei Sisseln sinnvoll ist. Erfahrungsgemäss dauert eine Realisierung über 20 Jahre und ist somit erst nach 2040 möglich. Die Testplanung hat gezeigt, dass und wie die geplante Entwicklung im Sisslerfeld bis 2040 auch ohne neue Strassenbrücke erfolgen kann.
Es wird weitgehend auf neue Strassen verzichtet. Einzige Ausnahme ist die Südspange (siehe “Was ist die Südspange?”).
Neue und, soweit sinnvoll, auch bestehende Parkierungsanlagen für Arbeitnehmende werden an geeigneten Orten, den sogenannten Scharnieren, konzentriert. Ab dort erschliessen qualitativ hochstehende Fusswege die einzelnen Areale.
Eine zusätzliche Haltestelle hat weitreichende Auswirkungen auf die Infrastruktur und erfordert den Einsatz zusätzlicher Zugskompositionen. Die Testplanung hat gezeigt, dass für eine zusätzliche Haltestelle im Südteil des Sisslerfelds zu wenig Potenzial besteht. Mit den jetzt angedachten öV-Korridoren mit Bus-Erschliessung kann deutlich flexibler auf unterschiedliche künftige Entwicklungen beim Nutzungsmix reagiert werden. Bis zum Planungshorizont 2040 wird die Entwicklung ohne zusätzliche Bahnhaltestelle vorangetrieben.
In der Testplanung wurden solche Ansätze geprüft, aber in einer frühen Phase wieder verworfen. Trams oder eine U-Bahn sind sehr teuer und haben im Sisslerfeld zu wenig Potenzial. Seilbahnen erschliessen nur einzelne Orte und nicht ein ganzes Gebiet. Zudem sind Seilbahnen schwierig in die flache Landschaft einzubetten. Das Potential einer Hochbahn / Seilbahn wurde in der Zwischenzeit weiter untersucht. Das durchaus vorhandene Potenzial kann nur genutzt werden, wenn das Parkplatzangebot rigoros gekürzt und dadurch die Nutzung alternativer Verkehrsmittel zum Auto aktiv unterstützt wird. Solche Grundlagen sind in den Bau- und Zonenordnungen zu verankern. Zudem stellt die Finanzierung eines solchen Angebots eine grosse Hürde dar.
Ortsdurchfahrten wie beispielsweise die Schaffhauserstrasse in Stein oder die Hauptstrasse in Eiken müssen auch künftig ihre Funktion als Kantonsstrasse erfüllen können. Sie sollen aber auch zu einem attraktiven Raum für die sich dort aufhaltenden Menschen werden und Platz für die verschiedenen Mobilitätsbedürfnisse bieten. Dies gelingt durch eine Umgestaltung des Strassenraums und, soweit möglich, eine Neuverteilung der Strassen- und angrenzenden öffentlichen Flächen.
Bei den laufenden Bestrebungen im Rahmen der Gebietsentwicklung Sisslerfeld liegt der Fokus auf den Thema Arbeiten. Parallel zur Gebietsentwicklung laufen in der Region diverse Projekte zum Thema Wohnen. Der Planungsverband Fricktal Regio (RePla) und der Kanton haben zwei Studien in Auftrag gegeben, um herauszufinden, wie die Menschen im Fricktal wohnen. Erarbeitet wurden eine «Wohnstudie Fricktal» durch das Planungsbüro sa_partners sowie eine «Bedürfniserhebung» durch das Forschungsinstitut gfs.bern. Die Ergebnisse liegen seit Januar 2024 vor (siehe Projekte). Sie sollen die Gemeinden des Fricktals und die ganze Region unterstützen, sich als attraktiver Wohn- und Wirtschaftsstandort zu etablieren.
Die Wohnstudie Fricktal hat das bestehende Wohnangebot im Fricktal, heutige und künftige Wohnzielgruppen sowie Chancen und Handlungsbedarfe inklusive mögliche Massnahmen untersucht. In einem gemeinsamen Prozess mit politischen Vertretern der Gemeinden wurden bestehende Qualitäten und Angebote zu Wohnraum, Wohnumfeld und wohnnachgelagerte Nutzungen zusammengetragen. Vor dem Hintergrund von gesellschaftlichen Trends und anhand von unterschiedlichen Nachfrageprofilen wurden künftige Wohnangebote sowie Handlungsmöglichkeiten der Gemeinden für eine aktive Wohnraumentwicklung diskutiert. Die Wohnstudie kommt zu folgenden Schlussfolgerungen:
Die Studie nennt folgende übergreifenden Handlungsmöglichkeiten: Visionen, Leitbilder und räumliche Entwicklungskonzepte auf Basis von Potenzialanalysen (als strategische Ausrichtung) sowie BNO-Revisionen, Sondernutzungspläne und kommunale Richtpläne (als Umsetzungsinstrumente). Zudem sind weitere spezifische Handlungsmöglichkeiten in der Studie aufgeführt, z.B. die proaktive Zusammenarbeit mit geeigneten Kooperationspartnern wie Grundeigentümern, Wohnbauträgern und Dienstleistern.
Die Bedürfniserhebung wurde in drei Phasen durchgeführt. In einer ersten Phase wurden Interviews mit Fachpersonen, Unternehmen und Dergleichen durchgeführt. In einer zweiten Phase folgten Fokusgruppeninterviews mit Personen aus der Region (wohnhaft oder beruflich tätig). In der dritten Phase wurde eine Online-Bevölkerungsbefragung gemacht. An dieser haben über 1’000 Personen teilgenommen.
Die Erkenntnis: Die Einschätzung der Fachpersonen und das Empfinden der direktbetroffenen Bevölkerung decken sich grösstenteils. Die Einwohnerinnen und Einwohner des Fricktals sind mit ihrer Wohnsituation sehr zufrieden. Die Bevölkerungsbefragung hat sechs Schlüsselerkenntnisse gebracht:
Die Erkenntnisse bekräftigen die Gemeinden, die Region und den Kanton in ihren Bestrebungen, das Sisslerfeld und die umliegenden Gemeinden als attraktiven Wirtschafts- und Arbeitsstandort zu entwickeln.
Die Wohnstudie Fricktal bringt den Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern in der Region wichtige Grundlagen, um die Gemeinden als attraktive Wohnorte zu etablieren. Die neue Informationsgrundlage hilft den Gemeinden, die Entwicklungen im Fricktal im Bereich Wohnen aktiv zu gestalten und mit den Entwicklungen im Sisslerfeld abzustimmen.
Nach Abschluss der Testplanung wurde das konsolidierte Testplanungsergebnis (Synthese) stufengerecht in behördenverbindliche Planungen (regionaler Sachplan) überführt. Erste Entwürfe dieser Planungen wurden über die Perspektive Nr. 5 im Herbst 2022 kommuniziert. Parallel dazu wurde die Anpassung der grundeigentümerverbindlichen Planungsinstrumente auf die neuen übergeordneten Planungsziele gestartet. Hier ist ein etappiertes Vorgehen denkbar. Sobald diese Anpassung abgeschlossen ist, steht das Sisslerfeld umfassend für die Gebietsentwicklung bereit. Zwischenzeitlich sind – wie bereits heute (siehe dazu die nachfolgenden Fragen/Antworten) – Entwicklungen im Sisslerfeld möglich, soweit die Ziele der Gebietsentwicklung dadurch nicht negativ präjudiziert werden.
Heute reinigt das Unternehmen «DSM-Firmenich» ihr anfallendes Industriebwasser in einer eigenen Abwasserreinigungsanlage (ARA). Das restliche im Sisslerfeld anfallende Abwasser wird in der ARA der deutschen Stadt Bad Säckingen gereinigt und ist Teil des Gebiets des lokalen Abwasserverbands Stein-Münchwilen-Eiken-Sisseln (SMES).
Im Zuge der zunehmenden Entwicklung des Sisslerfelds ist davon auszugehen, dass die anfallenden Abwassermengen zunehmen werden. Eine Erhöhung der Abwassermengen nach Bad Säckingen ist aus Kapazitätsgründen jedoch nicht möglich und die ARA der «DSM-Firmenich» besitzt nicht ausreichend Kapazität, um die Abwässer des restlichen Sisslerfelds zu reinigen.
Aus diesen Gründen wird zurzeit eine Projektorganisation aufgestellt, die sich dem Thema Abwasser im Rahmen der Gebietsentwicklung Sisslerfeld annimmt. Voraussichtlich bis Ende 2024 liegt die Projektleitung bei der Abteilung für Umwelt (AfU) des Kantons Aargau. Anfang 2025 soll die Leitung an eine externe Projektleitung übergeben werden. Weiter steht die Erarbeitung zweier Machbarkeitsstudien bevor, die sich den Themen Entwässerung und Abwasserreinigung der Industrie im Sisslerfeld annimmt. Die Resultate liegen voraussichtlich im Herbst 2024 vor.